Prinzipien Sexualpädagogik
5. Rahmenbedingungen
Sexualerziehung ist primär Recht der Eltern oder der Erziehungsberechtigten. Insofern sind Eltern und Erziehungsberechtigte von Seiten der Bildungsträger immer zu informieren und einzubeziehen,
wenn Sexualerziehung angeboten wird.
Manche Eltern sind allerdings zeitlich und inhaltlich, auch aufgrund ihrer Biografie, überfordert, ihre Kinder im Bereich der Sexualität zu begleiten. Sie brauchen oft selbst Unterstützung und
Schulung.
Gleichzeitig ist der im Jugendalter entwicklungsbedingt nötige Ablösungsprozess von den Eltern zu beachten. Daher sind außerfamiliäre Angebote eine wichtige Unterstützung für die elterliche
Erziehungsaufgabe. Insofern hat schulische wie außerschulische Sexualerziehung eine unterstützende und ergänzende Funktion. Dabei muss das Recht, freiwillig am Sexualkundeunterricht teilzunehmen
bzw. seine Kinder oder als Jugendlicher sich selbst davon abzumelden, gewährleistet sein.